Für die amtlichen Wohnungsabnahmen sind im Kanton Basel-Landschaft die Gemeindeverwaltungen zuständig. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt auf der Gemeindeverwaltung am Standort des Mietobjekts.
Vielfach bieten auch die örtlichen HEV-Sektionen ihre fachkundige Unterstützung bei Wohnungsübergaben an (diese stellt jedoch keine amtliche Abnahme dar). Kontaktieren Sie den Präsidenten oder die Rechtsberatung Ihrer Sektion. Dort können die gewünschten Kontakte vermittelt werden.
Für folgende Sektionen finden Sie nachfolgend die direkten Kontaktangaben: