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Wohnungsabnahmen

Für die amtlichen Wohnungsabnahmen sind im Kanton Basel-Landschaft die Gemeindeverwaltungen zuständig. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt auf der Gemeindeverwaltung am Standort des Mietobjekts.

Vielfach bieten auch die örtlichen HEV-Sektionen ihre fachkundige Unterstützung bei Wohnungsübergaben an (diese stellt jedoch keine amtliche Abnahme dar). Kontaktieren Sie den Präsidenten oder die Rechtsberatung Ihrer Sektion. Dort können die gewünschten Kontakte vermittelt werden. 

Für folgende Sektionen finden Sie nachfolgend die direkten Kontaktangaben:

Hauseigentümerverein Allschwil-Schönenbuch

Gemeindeverwaltung Allschwil

4123 Allschwil
Telefon G. 061 486 25 25

Gemeindeverwaltung Schönenbuch

4124 Schönenbuch
Telefon G. 061 481 31 55

Hauseigentümerverein Binningen-Bottmingen-Oberwil

Noemi Buchser

Für Binningen
Telefon G. 061 338 35 35
Telefon M. 061 338 35 37

Michael Schubiger

Für Bottmingen
Telefon G. 061 426 10 64

Gabriela Meppiel

Für Oberwil
Telefon G. 061 405 42 59

Hauseigentümerverband Liestal und Umgebung

HEV Liestal und Umgebung

Geschäftsstelle
Wasserturmplatz 3
4410 Liestal
Telefon G. 061 923 10 20

Wohnungsabgabe
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Wohnungsabgabe

Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.

Lebensdauertabelle
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Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.