Mehrere Fälle im Kanton Basel-Landschaft veranschaulichen, wie die Denkmalpflege als Hürde für Bauprojekte fungiert. Dies, ohne dafür politisch oder finanziell Verantwortung übernehmen zu müssen. Der zunehmende Schutz historischer Gebäude und als erhaltenswert eingestufter Objekte, etwa über das Bauinventar, stellt Hauseigentümer vor erhebliche Herausforderungen – sei es bei Renovationen, Um- oder Anbau- sowie Neubauprojekten.
Eines der bekanntesten Beispiele ist die sogenannte Tschudy-Villa in Sissach, die einer Überbauung mit zentrumsnahen Wohnungen hätte weichen sollen. Während eines Abrissversuchs durch die Eigentümer setzte sich die Denkmalpflege durch, und das Gebäude wurde dauerhaft unter Schutz gestellt – mit der Verpflichtung zur Wiederinstandsetzung der teilweise abgerissenen Gebäudesubstanz.
Es gibt neben der Tschudy-Villa weitere Fälle, die den Einfluss der Kantonalen Denkmalpflege dokumentieren: 2011 blockierte die Denkmalpflege in Aesch die Erweiterung eines Grundstücks, obwohl Bauinspektorat und Gemeinde das Bauvorhaben unterstützten. Die Folge: ein langwieriger Rechtsstreit. Ähnlich verhielt es sich bei einem Fall im Jahr 2019, als die Denkmalpflege (in einer in Gerichtsprotokollen nicht namentlich genannten Gemeinde im Balehnt. Auch der Landrat und die zuständige Kommission wird sich in einer vorberatenden Diskussion mit der Initiative beschäftigen und entscheiden müssen, ob er sie annimmt, ablehnt oder einen Gegenvorschlag ausarbeiten möchte. Das dürfte im Verlaufe des kommenden Jahres der Fall sein. Danach kommt die Initiative mit oder ohne Gegenvorschlag vors Volk. Unfaire Last für Hauseigentümer Die Unterstützer der Initiative argumentieren für ein Ja zum Volksbegehren, weil die aktuelle Vorgehensweise der politischen Mehrheit eine unfaire Last für Hauseigentümer und Mieter darstellt. Die Energiepolitik im Baselbiet sollte auf Anreize statt auf Zwang setzen, so wie es auch das nationale Gesetz vorsieht. Gerade auch das Baselbieter Energiepaket hat in den vergangenen Jahren beispielhaft gezeigt, dass Freiwilligkeit und Anreize zu sehr guten Ergebnissen führen können. Auch andere Kantone wählen den Weg der Freiwilligkeit oder setzen zumindest weniger restriktive Rahmenbedingungen, was der Wirtschaft und der Bevölkerung zugute kommt. Ein weiteres Argument für die Initiative bezieht sich auf die soziale Gerechtigkeit. Für viele ältere Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, aber auch für junge Familien mit geringen finanziellen Mitteln sind teure Umrüstungen wie umfassende Gebäudedämmung, Umstellung des Heizungssystems oder Solaranlage eine enorme finanzielle Belastung. Ein Erfolg der Initiative dürfte wegweisenden Charakter haben, zeigt sich damit doch, dass Bürgerinnen und Bürger bei energiepolitischen Fragen nicht übergangen werden wollen und ihr Mitspracherecht einfordern. Ein unmissverständliches Zeichen Richtung Politik. selbiet) mehrere Bauvorhaben in einer Planungszone mit Schutzcharakter torpedierte. Die Bauherren mussten vor Gericht ziehen, um die Blockierung aufzuheben – ein zeit- und kostenintensives Unterfangen, das beim Bauprojekt zu massiven Verzögerungen führte.
Ein bedeutender Aspekt dieser Konflikte ist die politische Rückendeckung, welche die Denkmalpflege durch Regierungsrat Isaac Reber (Grüne), Vorsteher der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft, sowie durch die Mehrheit des Landrates erfährt. Über Subventionsprogramme und rechtliche Instrumente unterstützt der Kanton aktiv den Kurs der Denkmalpflege.
Die starke Einflussnahme durch die Denkmalpflege, der Brigitte Frei-Heitz vorsteht, ohne dafür politisch oder finanziell belangt werden zu können, war auch Thema in der Umweltschutz- und Energiekommission des Landrates. In ihrem Bericht vom 8. Oktober 2024 steht: «Für Kritik seitens der Kommission sorgte ferner der Umstand, dass der Denkmalpflege – trotz geringer Kostenbeteiligung – eine hohe Weisungsbefugnis betreffend Ausgestaltung von Sanierungsarbeiten zukomme.»
Die Denkmalpflege betont, dass der Schutz historischer Gebäude oft günstiger und nachhaltiger sei als Abriss und Neubau. Doch viele Eigentümer empfinden solche Einschätzungen als Eingriff in die unternehmerische Freiheit von Investoren, Privatbesitzern oder KMU. Die Auflagen werden zu strikt ausgelegt, etwa bei der Materialwahl oder der Fassadengestaltung.
Der Landrat hat im Oktober 1,6 Millionen Franken für die Denkmalpflege für die Jahre 2025 bis 2028 bewilligt. Der Blick in andere Kantone zeigt, dass die Denkmalpflege weniger restriktiv gestaltet sein kann und flexiblere Regelungen im Bauinventar möglich wären.
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Hat die Denkmalpflege Basel-Landschaft auch Ihr Bauprojekt beeinflusst? Wenn Sie unlöbliche Erfahrungen mit der Denkmalpflege gemacht haben oder machen, schildern Sie uns Ihren Fall: E-Mail: hevbl(at)hev-bl.ch