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Staat will mit Abgabe zugreifen

HEV BL
14.11.2024

Die Regierung will im Baselbiet eine Abgabe von bis zu 40 Prozent auf den Wertzuwachs durch Auf- oder Umzonungen einführen. Diese geplante Regelung sorgt für grossen Unmut, da es auf Bundesebene keine gesetzliche Verpflichtung gibt, eine solche Abgabe zu erheben.

Besonders hart träfe es jene Hauseigentümer, die durch Arbeit und Verzicht ihr Eigenheim finanziert haben. In der Schweiz dienen Immobilien nicht nur als Kapitalanlagen, sondern sind auch ein zentraler Bestandteil der sozialen Identität und der Generationenplanung. Eine solche Abgabe würde Hauseigentümer belasten und die Frage aufwerfen, wie weit der Staat in Eigentumsrechte eingreifen darf, ohne die Prinzipien der Eigentumsfreiheit zu gefährden. Zudem weckt der geplante Eingriff erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verhältnismässigkeit und der langfristigen Auswirkungen auf die Marktmechanismen. In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum dringend benötigt wird, ist eine Abgabe, die Boden- und Wohnpreise weiter in die Höhe treibt, fehl am Platz. Das Ziel hinter dem Vorhaben ist offensichtlich: Kanton und Gemeinden sollen neue Einnahmequellen erschliessen können. Dafür wird der ursprüngliche Zweck der Mehrwertabgabe problematisch ausgeweitet, ohne klare Grenzen für deren Verwendung.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der automatische Mechanismus zur Erhebung der Abgabe. Einmal etabliert, könnte dieser Automatismus leicht missbraucht werden, um die Abgabesätze beliebig zu erhöhen, insbesondere in Zeiten leerer Gemeindekassen. Andernorts sind solche Abgaben bereits auf bis zu 60 Prozent gestiegen. Ohne ein entschiedenes «Stopp» droht ein nie endender Eingriff des Staates in die Eigentumsrechte.

Auch der Bewertungsmechanismus muss alle Alarmlampen aufleuchten lassen. Staatlich anerkannte Gutachter sollen den Marktwert eines Grundstücks vor und nach einer Zonenänderung festlegen, wobei die Differenz zur Abgabe führt. Diese Schätzungen sind häufig ungenau, was Hauseigentümer der Willkür ausliefert – ohne Mitspracherecht und ohne klare gesetzliche Leitlinien. Die daraus resultierende Unsicherheit schreckt Investoren ab, blockiert dringend benötigte Bauprojekte und gefährdet die Verdichtung.

Die Schweizer Tradition der Eigentumsfreiheit darf nicht einer fragwürdigen Steuerpolitik geopfert werden, die den Mittelstand belastet und Hauseigentum als unerschöpfliche Einnahmequelle betrachtet. Gegen diese Entwicklung wehren wir uns entschieden.