Die Schweiz ist ein Land von Tierfreunden. Im vergangenen Jahr lebten beispielsweise 1,8 Millionen Katzen, 550 000 Hunde, 400 000 Reptilien und 300 000 Vögel in Schweizer Haushalten. In fast jedem zweiten Haushalt, so die Statistik weiter, leben Heimtiere. Wenn das Heimtier dann den Weg alles Irdischen gegangen ist, dann möchten viele Leute den geliebten Gefährten nicht einfach der Tierkadaverstelle übergeben. Sie möchten es begraben können, beispielsweise im eigenen Garten. Ein Kreuz, ein Blumenstrauss kann vielen Menschen dabei helfen, über den Verlust des Tieres, das sie jahrelang begleitet hat, hinwegzukommen. Nur: Darf man sein Heimtier im Garten begraben? Die Antwort auf diese Frage lautet: «Ja, man darf.» Es gibt jedoch einige Vorschriften, die dabei zu beachten sind. Grundsätzlich gilt: Kleinere Tiere, die weniger als 10 Kilogramm schwer sind, wie beispielsweise Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen oder Fische, darf man im Garten begraben.
Grössere Tiere wie zum Beispiel Hunde oder Katzen dürfen nur dann im Garten beigesetzt werden, wenn das Tier nicht mehr als 10 Kilogramm wiegt, wie die Rechtsexperten von Kassensturz / Espresso festhalten. Allerdings muss es der eigene Garten sein, oder die Grundeigentümer müssen sich einverstanden erklären. Die Erdschicht über dem Tier muss mindestens 1,20 Meter dick sein. Nur so lässt sich verhindern, dass beispielsweise Füchse vom Geruch angezogen werden und sich am Grab zu schaffen machen. Zudem ist es Vorschrift, dass das Tiergrab mindestens zwei Meter über dem Grundwasserspiegel und fern von Wasserquellen liegen muss. Die Tierleiche darf in einem Karton- oder in einem Holzsarg begraben werden – nicht aber in einem Plastiksack, weil Plastik von der Natur nicht abgebaut werden kann. Ebenfalls zu beachten ist: In Grundwasser-Schutzzonen und in Grundwasser-Schutzarealen dürfen keine toten Tiere begraben werden. Ausserdem dürfen die Tiere nicht in Gebieten mit vernässtem Boden liegen oder in Gebieten, die überschwemmungs-, steinschlag-, rutsch- oder be-sonders erosionsgefährdet sind.
Das sind doch wichtige Vorschriften, die es zu beachten gibt, wenn man sein Heimtier im Garten bestatten möchte. Beim Schweizer Tierschutz STS gibt es dazu ein Merkblatt «Heim- tiertod». Patrick Herr
INFOBOX:
Tierfriedhof im Baselbiet
Wer nicht Hauseigentümerin oder Hauseigentümer ist, sein Tier jedoch trotzdem bestatten möchte, kann dies im Kanton Baselland auf dem Tierfriedhof am Wisenberg in Läufelfingen tun. Dieser wurde 2001 als erster Tierfriedhof der Schweiz gegründet. Im März 2001 wurde die Schaffung des Tierfriedhofs dank Unterstützung des Baselbieter Kantonstierarztes Ignaz Bloch auch auf Bundesebene legitimiert. Die damalige Verordnung über die Entsorgung tierischer Nebenprodukte erhielt neu den Passus, dass Heimtiere auf Tierfriedhöfen bestattet werden dürfen. Bis heute wurden hier über 1600 Tiere beigesetzt. ph